Aktenvernichtung / Datenträgervernichtung nach DSGVO.
Ihnen stehen verschiedene Behältnisse zur Verfügung:
Datenschutzcontainer 70 l, 240 l oder sogar 500 l. Ihr perfekter Begleiter für den Büroalltag.
Und wenn es etwas mehr ist, haben wir Absetzcontainer von 5m³ - 10 m³ geschlossen für Sie auf Lager!
Erlaubte Abfälle:
- Altakten inkl. Ordner
- Hefter/Mappen mit Metallbügel
- Datenträge (Festplatten, USB-Sticks, Disketten)
- CD/DVD/Blu-rays, Videocassetten
- Personal-Card, Scheckkarten
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Restmüll
- Speisereste
- Flüssigkeiten jeglicher Art
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Altglas ist zu 100 Prozent recyclebar, lässt sich beliebig oft einschmelzen und ohne Qualitätsverlust immer wieder für neue Produkte verwenden.
Erlaubte Abfälle:
- Flaschen
- Konservengläser
- Trinkgläser
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Autoglas
- Glühlampen
- Porzellan
- Spiegel
Allgemeiner Hinweis:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Abbruchholz besteht aus sortenrein gesammelten Holzabfällen aus Baumaßnahmen. Es kann behandelt oder unbehandelt sein. Abbruchholz besteht meist aus:
Altholz AI – AIII:
- Holz ähnliche Stoffe wie Schaltafeln
- Bodenbretter (unbehandelt)
- Türen aus dem Innenbereich
- Paletten aus Holzwerkstoffen
- Bauhölzer (unlackiert)
- Altholz aus dem Innenbereich
Altholz AIV (gefährlicher Abfallstoff)
- Eisenbahnschwellen
- Jägerzäune
- Dachbalken
- Imprägnierte Hölzer
- Hölzer aus dem Außenbereich
- Fensterrahmen mit Glas
- Türen aus dem Außenbereich
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Abbruchholz besteht aus sortenrein gesammelten Holzabfällen aus Baumaßnahmen. Es kann behandelt oder unbehandelt sein. Abbruchholz besteht meist aus:
Altholz AI – AIII:
- Holz ähnliche Stoffe wie Schaltafeln
- Bodenbretter (unbehandelt)
- Türen aus dem Innenbereich
- Paletten aus Holzwerkstoffen
- Bauhölzer (unlackiert)
- Altholz aus dem Innenbereich
Altholz AIV (gefährlicher Abfallstoff)
- Eisenbahnschwellen
- Jägerzäune
- Dachbalken
- Imprägnierte Hölzer
- Hölzer aus dem Außenbereich
- Fensterrahmen mit Glas
- Türen aus dem Außenbereich
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Altpapier ist mit einem Anteil von rund 67 Prozent der wichtigste Rohstoff für die Papierindustrie, deshalb ist eine besonders sorgfältige und sortenreine Entsorgung des Altpapiers wichtig.
Erlaubte Abfälle:
- Papier
- Pappe
- Kartonagen
Nicht-erlaubte Abfälle:
- sämtliche andere Abfallarten
Allgemeiner Hinweis:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Sie haben einen neuen Satz Reifen? Die alten können Sie gerne bei uns entsorgen, mit und ohne Felgen.
Erlaubte Abfälle:
- KfZ-Reifen
- LkW-Reifen
- Traktor-Reifen
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Bereifung von Kettenbaggern
- Sämtliche andere Abfallarten
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Bei Vermischungen von Asbest mit anderen Materialien werden diese automatisch auch zu Asbestabfall. Selbst wenn wir also in einem preisgünstigen Bauschuttcontainer auch nur geringe Mengen Asbest finden, wird damit der gesamte Container zum Asbestcontainer. Etwaige Sortierarbeiten können ggf. in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass dieses Material in einem staubdichten BigBag mit entsprechender Kennzeichnung verpackt werden muss. Diesen können Sie bei uns im Recyclingzentrum erwerben.
Erlaubte Abfälle:
- Asbestzement
- Fassadenverkleidungen
- Asbestfaserzementplatten-/wellplatten
- Blumenkästen
- Heizungsverkleidungen
- Rohre
- Sanitärwände
- Lüftungskanäle
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Asphalt ist ein Bindemittel, welches im Straßenbau als Walz- oder Gussasphalt bekannt ist. Er ist ein Gemisch aus Bitumen oder bitumenhaltigen Bindemitteln, Mineralstoffen, Gesteinskörnungen und weiteren Zusätzen. Teerfreier Asphalt ist recyclingfähig.
Erlaubte Abfälle:
- teerfreier Asphalt
- teerhaltiger Asphalt
- Guss-Asphalt
Bitte beachten Sie, dass bei Asphalt-Abfällen in jedem Fall eine Analyse erforderlich ist; sprechen Sie uns dazu einfach an!
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Baumischabfälle sind ein bei Baumaßnahmen anfallendes Gemisch aus sowohl mineralischen und nicht mineralischen Stoffen.
Erlaubte Abfälle:
- Tapetenreste
- Kabel und Rohre
- Türen
- Möbel
- Teppiche
- Kunststoffe
- Paket-/Laminatböden
- Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
- Fensterrahmen mit Glasresten
- Verpackungen verschmutzt
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Sonderabfälle
- Asbestzement (Eternit)
- Flüssige Stoffe
- Mineralischer Bauschutt
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien, die bei Baumaßnahmen anfallen. Bauschutt wird in die Kategorien nach DepV (DK0-DKIII), Laga (Z0-Z2) und nach Eckpunkte Papier (RW1-RW2) eingeteilt.
Erlaubte Abfälle:
- Mauerwerk
- Ziegelsteine
- Fliesen
- Dachziegel
- reiner Betonabbruch
- Mörtel- und Putzreste
- Waschbecken und Toiletten
- Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm
- Kategorien DK0-DKIII, Z0-Z2, RW1-RW2
Nicht-erlaubte Abfälle:
- alle flüssigen Abfälle
- Metalle, z.B. Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper oder Kabel
- Gasbetonsteine / Ytong
- Strohmatten und Rabitzdrahtwände
- Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
- Gips- und Gipskartonplatten
- Styroporplatten
- Kunststofffolien
- Farbeimer und Lackdosen
- Teer sowie Bitumen
- Steine mit schwarzen Anhaftungen
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Bauschutt, der nicht rein aus mineralischen Bestandteilen besteht, z. B. vermischt mit Holz, Ytong, Dämmmaterial oder anderen gefährlichen Abfällen, kann nicht als sortenrein angenommen werden. Je nach Material können sehr unterschiedlich Belastungen vorliegen.
Dieser Abfallstoff muss sortiert und einer speziellen Behandlung oder Entsorgung zugeführt, oder ggf. sogar labortechnisch untersucht werden.
Wir kümmern uns um die fachgerechte Entsorgung dieser Materialien von Klein- sowie Großmengen.
Dies beinhaltet ebenso die Beprobung nach LAGA PN 98 sowie die Analyse n. den geltenden Regelwerken.
Erlaubte Abfälle:
- Bauschutt DK I bis DK III / Z 1.1 bis > Z 2
- Bauschutt mit schwarzen Anhaftungen / Bitumenschweißbahn
- Bauschutt vermischt mit Asphalt
- Bauschutt vermischt mit Dämmwolle / KMF
- u.v.m.
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Ihre Batterien geben den Geist auf? Wir kaufen gerne Ihre alten Bleibatterien.
Erlaubte Abfälle:
- Bleibatterien von KfZ, LkW oder Baumaschinen
- Bleigelbatterien
Nicht-erlaubte Abfälle:
- bleihaltige Industriebatterien z.B. Gabelstapler (nur auf Anfrage)
- Nickel-Cadmium-Batterien jeglicher Art
- Lithium-Batterien / -Akkus jeglicher Art
- Alkali-Batterien
- W.E.E.E
Bitte beachten Sie, dass Sie Batterien bei uns nicht über einen Container entsorgen können, sondern diese bitte
bei uns im Recyclingzentrum, Gerresheimer Str. 2, 92224 Amberg selbst anliefern müssen.
Abholungen sind auf Anfrage möglich.
Bei Erdaushub handelt es sich nicht um Abfall im eigentlichen Sinne, dennoch muss er oft - da eine andere Verwendung nicht möglich ist - über einen Container für Bodenaushub entsorgt werden. Wichtig ist, dass der Bodenaushub, den Sie in einen Container für Bodenaushub eingeben, natürlich gewachsen und frei von Verunreinigungen ist. Er darf aus verschiedenen Böden bestehen. Er wird in die Kategorien Z0-Z2 eingeteilt.
Für Boden-/Erdaushub stellen wir grundsätzlich nur Container der Größe 5 m³ auf.
Erlaubte Abfälle:
- Mutterboden
- Erdaushub
- Lehm
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Verunreinigter Boden
- Wurzelwerk
- Grasnarbe
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Bei Verdacht einer Verunreinigung (z B. mit Asphalt/Teer, Öl / Benzin / Diesel oder ähnlichen) ist eine Deklarationsanalyse erforderlich, um das Material dem richtigen Verwertungsverfahren zuzuordnen.
Wir kümmern uns um die fachgerechte Entsorgung von Klein- sowie Großmengen.
Dies beinhaltet ebenso die Beprobung nach LAGA PN 98 sowie die Analyse n. den geltenden Regelwerken.
Erlaubte Abfälle:
- Erdaushub mit Verunreinigungen (z.B. aus Öl-Havarien)
- Erdaushub mit Kraftstoff (Dieselschaden)
- Erdaushub Z 1.1 bis >Z 2
- Erdaushub vermischt mit Asphalt
- u.v.m.
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Dachpappe wird seit ca. 1970 mit Bitumen und somit frei von Teer hergestellt. Diese Art der Dachpappe kann mit den Baumischabfällen entsorgt werden. Dachpappe vor 1970 enthält einen hohen Teergehalt, der als krebserregend und umweltschädigend gilt. Entsprechend müssen diese getrennt aufbewahrt und entsorgt werden.
Erlaubte Abfälle:
- Bitumen-Dach- und Schweißbahnen
- Bitumenbahnen
- Teerhaltige Dachbahnen- und pappenrollen
- Teerhaltige Dachschindeln
- Dachpappe bitumenhaltig mit Anhaftungen von Dämmstoffen (Styropor/Styrodur)
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Erde
- Baumüll
- Kies
- Sämtliche andere Abfallarten
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Material in einem staubdichten BigBag mit entsprechender Kennzeichnung verpackt werden muss. Diesen können Sie bei uns im Recyclingzentrum erwerben.
Erlaubte Abfälle:
- Glaswolle
- Steinwolle
- Mineralwolle
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Sämtliche andere Abfallarten
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Elektroaltgeräte werden nach ElektroG in Sammelgruppen unterteilt.
Folgenden Elektronikschrott nehmen wir gerne von jedem Gewerbetreibenden an.
Gruppe 1: Wärmeüberträger (ohne Kältemittel), Haushaltskühlgeräte (z.B. Gefrierschränke, Kühlschränke, Kühlzellen etc.)
Gruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten, Bildschirm(geräte), Monitore jeglicher Größe
Gruppe 3: Lampen und Leuchten
Gruppe 4: Großgeräte, Abmessung min. größer als 50 cm, z.B.: Waschmaschinen, Mikrowellen, Staubsauger, etc.
Gruppe 5: Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, Abmessung bis 50 cm, z.B.: Druckergeräte, Toaster, etc.
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Leuchtmittel (LEDs, Leuchtröhren, Birnen,...)
- Sämtliche andere Abfallarten
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Fehlböden, Fehlbodensand und -schlacke sind in Fußböden, Decken oder Ausgleichsschichten im Dachbereich zu finden. Häufig wurden Sand, Schlacke, Bauschutt und verschiedene Materialmischungen als Schüttmaterial (z.B. Trittschalldämmung) verwendet.
Um den Fehlboden dem richtigen Verwertungsverfahren zuzuordnen, ist eine Deklarationsanalyse erforderlich.
Wir kümmern uns um die fachgerechte Entsorgung von Klein- sowie Großmengen.
Dies beinhaltet ebenso die Beprobung nach LAGA PN 98 sowie die Analyse n. den geltenden Regelwerken.
Erlaubte Abfälle:
- Fehlbodenschüttungen (Perlite, Sand, etc.)
- Wandschüttungen
- Schlacken als Füllmaterial in den Zwischendecken und -wänden alter Gebäude
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Verpackungs- und Baufolien ohne Verunreinigungen.
Erlaubte Abfälle:
- Verpackungsfolien
- Saubere Baufolien
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Beschichtete Folien
- Verunreinigte Folien
- Agrarfolien
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Bitte beachten Sie insbesondere bei Ästen und Wurzeln, Sträuchern und kleinen Bäumen, dass der Durchmesser maximal 15 cm und die Länge maximal 1 m betragen darf. Möglicherweise können Sie Äste oder Wurzeln spalten oder kürzen.
Erlaubte Abfälle:
- Laub
- Grün- und Strauchschnitt
- Äste und Wurzeln
- Rasen
- Sträucher
- kleinere Bäume
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Baumstubben, Wurzeln und Baumstämme ab 15 cm Durchmesser oder über 1 m Länge
- Laub vom Straßenrand (kontaminiertes Laub)
- Küchen- und Speiseabfälle
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Gemischte Siedlungsabfälle aus dem Gewerbebetrieb bestehen aus verschiedensten Abfällen, wie z. B. gewerbliche Verpackungsabfälle oder auch Textilien und Kunststoffe.
Erlaubte Abfälle:
- Kunststoffe wie Plastik, Folien, Tüten
- leichte Metalle
- Verbundverpackungen
- Zellstoffabfälle
- Dosen
- Gemische aus Holz/Holzkisten, Spanplatten, Einwegpaletten
- Papier/Pappe
- Textilien
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Elektronikschrott
- Speisereste
- Grünabfälle
- Spraydosen
- Straßenkehricht
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Gemischte Gewerbeabfälle sind hausmüllähnliche Abfälle aus der gewerblichen Tätigkeit, die keine gefährlichen Stoffe enthalten dürfen. Wie Gewerbemüll zu entsorgen ist, wird in der Gewerbeabfallverordnung festgelegt.
Nach Gewerbeabfallverordnung kann ein Unternehmen nur unter gewissen Voraussetzungen seine Abfallstoffe gemischt sammeln. Wenn Sie sich hierbei nicht sicher sind, ob Sie zu diesem Kreis gehören, können Sie uns jederzeit um Rat fragen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Erlaubte Abfälle:
- Verpackungen (Kartons, Tüten)
- Papier
- Tapeten
- Glas
- Textilien
- Metalle, Bleche, Rohre, Kabel
- Kunststoffe (Folien, Gummi, Styropor)
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Gefährliche Abfälle
- Lacke, Farben
- Elektronikschrott
- Autoreifen
- Flüssigkeiten
- Lebensmittel
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Gipskarton ist ein Baustoff auf Gipsbasis. Dieser ist meist mit Kartonagen beidseitig bezogen. Sie finden dieses Material im Trocken-/ Akustikbau wieder.
Erlaubte Abfälle:
- Gipsabfälle
- Gipskarton/Rigips
- Trockenbauwände
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Fermacellplatten (auf Anfrage)
- Odenwaldplatten (auf Anfrage)
- Sämtliche andere Abfallarten
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
In Industriell genutzten Gebäuden aber auch im privaten Wohnungsbau findet man Bodenbeläge aus Gussasphalt. Er dient sowohl als direkt begehbarer und befahrbarer Belag wie auch als schwimmender Estrich unter anderen Fußbodenbelägen.
Je nach Schadstoffgehalt und Verunreinigungsgrad kommt eine Verwertung oder Beseitigung in Betracht.
Wir kümmern uns um die fachgerechte Entsorgung von Klein- sowie Großmengen. Dies beinhaltet ebenso die Beprobung nach LAGA PN 98 sowie die Analyse n. den geltenden Regelwerken.
Erlaubte Abfälle:
- Gussasphalt
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Unbelasteter Bauschutt
- Mineralbeton
- Baustellenmischabfälle
- Glasabfälle
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Durch Renovierungen von Gebäuden (z.B. Abbruch von Schornsteinen) entsteht oftmals Kaminabbruch. Aufgrund der jahrelangen Nutzung des Kamins enthält das Mauerwerk Rußablagerungen. Dieser Abfallstoff kann nicht wie ein klassischer Bauschutt entsorgt werden.
Um den Kamin dem richtigen Verwertungsverfahren zuzuordnen, ist eine Deklarationsanalyse erforderlich.
Wir kümmern uns um die fachgerechte Entsorgung von Klein- sowie Großmengen.
Dies beinhaltet ebenso die Beprobung nach LAGA PN 98 sowie die Analyse n. den geltenden Regelwerken.
Erlaubte Abfälle:
- Ziegelsteine von Kamin
- Schamottsteine
- Kachelofenfliesen
Nicht erlaubte Abfälle:
- Baustellenmischabfälle
- Metalle
- andere gefährliche Abfälle
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Aufgrund der verschiedenen Materialien (Sockel aus Metall, Kunststoffgehäuse, Glaskolben) werden LED Leuchtmittel durch das Elektrogesetz als Elektroaltgerät eingestuft und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Erlaubte Abfälle:
- LED-Lampen
- Energiesparlampen
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Leuchtstoffröhren
- Glühdraht
- Halogenlampen
- Zerbrochene Lampen
- Stabförmige LED-Röhren
Bitte beachten Sie, dass Sie Lampen bei uns nicht über einen Container entsorgen können, sondern diese bitte bei uns im Recyclingzentrum, Gerresheimer Str. 2, 92224 Amberg selbst anliefern müssen.
Erlaubte Abfälle:
- Leuchtstoffröhren
- Stabförmige LED-Röhren
- Gashochdruck-Entladungslampen
Nicht-erlaubte Abfälle:
- LED-Lampen
- Glühdraht
- Halogenlampen
- Energiesparlampen
- Zerbrochene Lampen
Bitte beachten Sie, dass Leuchtstoffröhren unbedingt in einem Sammelkarton entsorgt werden müssen. Diesen können Sie bei uns erwerben.
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Mineralfaserverbundplatten werden in Gebäuden zur Schall-, Brand- oder Wärmeschutzdämmung als Decken- oder Wandbauplatten eingesetzt. Der Unterschied zur Mineralwolle bestehen darin, dass die Mineralfaserplatten miteinander verklebt und mit verpressten Mineralfasern, die mit organischen Zusatzstoffen wie Tone, Perliten, Holz- oder Papierfasern versehen sind.
Hierbei handelt es sich um einen gefährlichen Abfallstoff. Bitte beachten Sie, dass dieses Material in einem staubdichten BigBag mit entsprechender Kennzeichnung verpackt werden muss.
Selbstverständlich können Sie diesen bei uns erwerben. Sprechen Sie uns einfach an.
Erlaubte Abfälle:
- Mineralfaserverbundplatten
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Sämtliche andere Abfallarten
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Perlit ist ein meist weißes oder schwarzes Dämmstoff-Granulat. Durch seinen hohen Brandschutz gilt es als nicht brennbar und wird deshalb zur Dämmung von Dach-/ oder Fußböden verwendet.
Die Entsorgung muss aufgrund der niedrigen Dichte in BigBags erfolgen.
Wir kümmern uns um die fachgerechte Entsorgung von Klein- sowie Großmengen!
Erlaubte Abfälle:
- Perlitschüttung weiß
- Perlitschüttung weiß / schwarz
- Perlitschüttung schwarz
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Vermischungen mit anderen mineralischen Abfällen
- Vermischungen mit nichtminerlischen Abfällen
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Je nach Art des Unternehmens fallen bei der Produktion Abfälle an, welche aus verschiedenen Bestandteilen bestehen und deshalb keiner einzelnen Abfallgruppe direkt zugeordnet werden können.
Für diese produktionsspezifischen Abfälle fragen Sie bitte direkt bei uns an, wir beraten Sie dazu gerne!
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Als Schlacken werden Rückstände aus Hochöfen und ähnlichen Verbrennungsanlagen bezeichnet. Diese fallen unvermeidbar meist in industriellen Feuerungsanlagen aller Art an. Je nach Art kann diese porös bis glasartig hart sein.
Dieser Abfallstoff wurde in früheren Jahren als kostengünstiger Baustoff eingesetzt. Man findet Schlacke als Unterbau auf versiegelten Außenflächen oder sogar in Industrie- u. Wohngebäude.
Um die Schlacke dem richtigen Verwertungsverfahren zuzuordnen, ist eine Deklarationsanalyse erforderlich.
Wir kümmern uns um die fachgerechte Entsorgung von Klein- sowie Großmengen. Dies beinhaltet ebenso die Beprobung nach LAGA PN 98 sowie die Analyse n. den geltenden Regelwerken.
Erlaubte Abfälle:
- Schlacke
- Hochofenschlacke
- etc.
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Nicht nur in Industrie und Gewerbe entsteht Sondermüll. Auch im privatem Haushalt finden sich schadstoffhaltige Produkte wieder. Alle Abfälle, die nicht dem deutschen System der Abfalltrennung zugeordnet werden können, werden als Sonderabfall bezeichnet.
Aufgrund der enthaltenen Schadstoffe sind diese getrennt von anderen Abfällen zu lagern und zu entsorgen, sonst können u. a. giftige Chemikalien und Schwermetalle in die Umwelt gelangen und Menschen, Tiere und Pflanzen gefährden.
Erlaubte Abfälle:
- Farben/Lacke
- Härter
- Verdünung (UN 21)
- Säurehaltige Abfälle
- Laugenhaltige Abfälle
- u.v.m.
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Sämtliche andere Abfallarten
Sie haben Speisereste o.ä.? Diese können Sie gerne über uns entsorgen.
Erlaubte Abfälle:
- Speisereste
- Bioabfälle
- Altspeisefette
- Fettabscheider-Inhalte
Nicht-erlaubte Abfälle
- Restmüll / Verpackungen
- gefährliche Abfälle (Farben etc.)
- Sämtliche andere Abfallarten
Sperrige Haushaltsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in den Mülltonnen eingefüllt werden können. Sperrmüll fällt bei Entrümpelungsmaßnahmen, Wohnungsauflösungen oder z.B. Kellerausräumungen an.
Erlaubte Abfälle:
- Möbel
- Matratzen
- Teppiche
- Textilien
- Fenster und Türen (Kunststoff)
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Restmüll
- Sonderabfall wie Batterien, Farben und Lacken
- Elektroaltgeräte und Kühlgeräte
- Kleinteile die in Kartons oder Säcke verpackt sind
- Wertstoffe wie Papier, Glas, Schrott
- Altreifen
- Gartenabfälle
- Verpackungen mit dem grünen Punkt
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Sie haben alte Spraydosen? Diese können Sie gerne restentleert bei uns entsorgen.
Erlaubte Abfälle:
- Farben/Lacke
- Bremsenreiniger
- Sprühfette
- uvm.
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Sämtliche andere Abfallarten
- Druckgasflaschen
- Campinggaskartuschen
- Feuerlöscher
- Helium-Behälter
Allgemeiner Hinweis: Abholung ist nur in Fässern (Spundloch- oder Spannringfässer) möglich.
Dieses Material wird hauptsächlich als Dämmung (innen u. außen) verwendet. Als vielseitiger Stoff ist Styropor (EPS, EPE, EPP, XPS) auch als Verpackungs- / Füllmaterial zu finden.
Erlaubte Abfälle:
- Dämmplatten (EPS, XPS)
- Formteile (EPS)
- Fischboxen (EPS)
- Wärme-/Isolierboxen (EPP)
- Verpackungsmaterial (EPS)
- Produktionsabfälle (EPS, XPS)
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Styropor mit Anhaftungen von Glaswolle oder asbesthaltigen Baustoffen (auf Anfrage)
- Sämtliche andere Abfallarten
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Teerkork wird in der Regel als Wärme- bzw. Schallisolierung eingesetzt, da dieser u.a. wasserabweisende Eigenschaften besitzt. Meist ist diese Korkdämmung mit den Dachbahnen fest verklebt.
Dieser Abfallstoff wird als gefährlich eingestuft. Die Entsorgung kann nur in BigBags erfolgen.
Erlaubte Abfälle:
- Teerkork
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Erde
- Baumüll
- Kies
- Sämtliche andere Abfallarten
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Auf jedem Dach zu finden. Tonziegel gibt es in verschiedenen Farben und Formen. Allerdings ist die Entsorgung doch unterschiedlich.
Erlaubte Abfälle:
- Tonziegel rot (aus reinen Ton gebrannt, ohne Zusatzstoffe) = kein Bauschutt
- Tonziegel farbig oder mit Zusatzstoffen = Bauschutt
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Sämtliche andere Abfallarten
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Der Umwelt zuliebe müssen Ytong/Gasbeton-Steine unbedingt fachgerecht entsorgt werden. Gasbeton, Ytong und Porenbeton sind gipsähnliche Abfälle, die leicht mit reinen Gipsabfällen verwechselt werden. Diese Abfallstoffe gehören nicht in den Container für Gipsabfälle!
Erlaubte Abfälle:
- Ytong
- Gasbeton-Steine
- Mauersteine aus Porenbeton
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Dachziegel
- Pflastersteine
- Mörtelreste
- Kalkstein
- Bauschutt
- Glas
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
In vielen Bereichen fallen ölhaltige Betriebsmittel an, z.B. Werkstätten, metallverarbeitende Betriebe, industrielle Produktionen u.v.m. Alle Materialien, die mit Öl, Schmiermitteln oder Fett in Kontakt gekommen sind, werden als ölhaltige Abfälle eingestuft.
Wir kümmern uns um die fachgerechte Entsorgung von Klein- sowie Großmengen!
Erlaubte Abfälle
- Maschinen-, Getriebe-, Hydrauliköle
- Bearbeitungsöle
- Öle aus Öl- und Wasserabscheidern
- Heizöle
- Ölbindemittel
- Ölfilter und Öldosen
Nicht-erlaubte Abfälle:
- gefährliche Abfälle (Farben etc.)
- Sämtliche andere Abfallarten
- Lösemittel
- Bremsflüssigkeiten
Allgemeiner Hinweis: Abholung ist nur in Fässern (Spundloch- oder Spannringfässer) möglich. Für größere Mengen (> 1.000 l) ist auch eine Absaugung vor Ort möglich.